Anpassung der Corona-Verordnung
Das Landeskabinett hat eine Anpassung der Corona-Verordnung mit Gültigkeit vom 02.09.2020 bis 04.10.2020 beschlossen.
Für uns Handballer gilt daher insbesondere folgende signifikante Änderung für den Sport:
Zuschauen bei minderjährigen Spieler/Innen ist für je EINE Aufsichtsperson erlaubt!
Diese Privilegierung kommt unserer Intention nach, dass Elternteile von Kindern- und Jugendlichen, die ihre Kinder zum Spiel fahren, unter Berücksichtigung der gängigen Hygieneregeln, beim Spiel dabei sein dürfen.
erstellt von Tim Schumacher
am 03.09.2020
Neue weibliche A-Jugend sucht Mitspielerinnen
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virtuelle Saison 2021 - Paparazzi gesichtet
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Sommerferien-Handballcamp vom 3. bis 7. August 2020
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